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Was sind Leistungsschutzrechte?
Leistungsschutzrechte sind Zahlungen an Interpreten, Produzenten und andere Beteiligte an der Entstehung einer Tonaufnahme. Diese Rechte unterscheiden sich von den Rechten der Songwriter und Komponisten, die üblicherweise als Aufführungshonorare bezeichnet werden. Während Aufführungshonorare für die öffentliche Aufführung oder Ausstrahlung eines Liedes gezahlt werden, vergüten Leistungsschutzrechte diejenigen, die an der Aufnahme des Liedes beteiligt sind.
Wer erhält Gelder für Leistungsschutzrechte?
Folgende Personen sind berechtigt, Lizenzgebühren für verwandte Schutzrechte zu erhalten:
- Interpreten: Dies umfasst Künstler, Musiker, Sänger und alle anderen, die an einer Tonaufnahme mitwirken.
- Tonproduzenten: Die Personen oder Unternehmen, die für die Produktion der Tonaufnahme verantwortlich sind.
- Eigentümer der Tonaufnahme: Dies kann das Plattenlabel oder die Person sein, der die Masteraufnahme gehört.
Wann erhalte ich Einkommen für Leistungsschutzrechte?
Die Lizenzen für verwandte Schutzrechte werden von PPL, einer gemeinnützigen Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte, eingezogen und direkt an den Künstler oder das Plattenlabel ausgezahlt. Wenn Dein Vertrag mit der Universal Music Group (UMG) vorsieht, dass wir die PPL-Tantiemen für Dich einziehen, werden diese jährlich in Deiner Abrechnung für das zweite Quartal aufgeführt.
Weitere Informationen zu PPL findest Du auf deren Website: https://www.ppluk.com/.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Dir PPL zusteht oder ob Du glaubst, dass Dir von UMG PPL zusteht, der nicht berücksichtigt wurde, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren.